Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

Am 16. März 1972 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" zu schaffen. Seit 1974 können Schülerinnen und Schüler an anerkannten staatlichen oder privaten Schulen im Ausland das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) erwerben. Rund eine halbe Million Menschen haben sich den Prüfungen zum DSD seit seiner Gründung bereits gestellt. Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist die einzige schulische Prüfung für Deutsch als Fremdsprache im Ausland.

Weltweites schulisches Programm mit abschließender Prüfung

Das DSD ist eine schulische Sprachprüfung, die auf allen drei Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) abgelegt werden kann. Der Prüfung geht in der Regel ein mehrjähriger schulischer Deutschunterricht voraus. Die Niveaustufe A bescheinigt Kenntnisse für eine elementare Sprachverwendung, die Niveaustufe B für eine selbstständige Sprachverwendung und die Niveaustufe C für eine kompetente Sprachverwendung. Alle Prüfungen können weltweit eingesetzt werden. Für die Prüfungen auf den Niveaustufen A2/B1 und B2/C1 gelten bestimmte Voraussetzungen, da diese beiden Prüfungen als Nachweis der für den Besuch eines Studienkollegs (B1) bzw. einer Hochschule (B2/C1) erforderlichen Deutschkenntnisse anerkannt sind.

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz wird zurzeit in über 65 Staaten von über 56.500 Prüflingen pro Jahr abgelegt.

DSD-Länderprojekte

In den Ländern (seit 2010) sowie im Ausland (seit 2006) werden sogenannte "DSD-Länderprojekte" durchgeführt, in denen die jeweils zuständigen Bildungsbehörden das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (ausschließlich Stufe I) in organisatorischer Eigenverantwortung umsetzen. Die Partner greifen dabei auf den einheitlichen Prüfungssatz zurück und verwenden dieselbe Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen zum Deutschen Sprachdiplom. In der organisatorischen Umsetzung der Prüfung agieren sie jedoch weitgehend eigenständig. Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom sichert die Qualität neben den im übrigen Programm üblichen Maßnahmen unter anderem durch bilaterale Treffen ("Lenkungsausschüsse").

In Deutschland können Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Länderprojekte nur am DSD I teilnehmen - allerdings nur dann, wenn sie sich in der Phase der schulischen Erstintegration befinden und ihre Schule durch das zuständige Land zur Teilnahme vorgesehen ist. Aktuell kann das DSD I an ausgewählten Schulen in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern abgelegt werden.

Im Ausland werden Länderprojekte gegenwärtig in Belarus, Frankreich, Italien, Serbien und Ungarn durchgeführt. Weitere befinden sich in Vorbereitung.

Zentraler Ausschuss

Das Niveau des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz wird überwacht und garantiert vom Zentralen Ausschuss. Der Zentrale Ausschuss arbeitet zurzeit unter bayerischem Vorsitz und besteht aus drei Ländervertretern - dies sind derzeit neben Bayern die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz - und drei Vertretern des Bundes (eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Auswärtigen Amtes sowie der Leiter des Prüfungsreferates und ein Regionalbeauftragter aus derZentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA - im Bundesverwaltungsamt in Köln). Für Organisation, Protokoll und Umsetzung zeichnet das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Bund und Länder arbeiten in allen das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz betreffenden Angelegenheiten eng zusammen. Der Zentrale Ausschuss untersteht dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland und ist diesem gegenüber berichtspflichtig.

Anerkannter Sprachnachweis zur Zertifizierung von Deutschkenntnissen

In seiner Funktion als anerkannter Nachweis der für ein Studienkolleg bzw. für ein Hochschulstudium erforderlichen Deutschkenntnisse und als pädagogisches Instrument zum Aufbau eines modernen Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache – orientiert an dem Kompetenzgedanken des GeR - ist das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ein wirkungsvolles und zentrales Instrument zur Förderung der deutschen Sprache in der Welt. Das Deutsche Sprachdiplom ist somit nicht nur ein anerkanntes hochwertiges Zertifikat, sondern gleichzeitig ein Instrument, das dem Deutschunterricht ein strukturierendes und Leistungsstandards setzendes Ziel gibt. Das Deutsche Sprachdiplom hat eine besondere Stellung unter den deutschen Sprachprüfungen durch seine Einbindung in schulischen Unterricht.

Schulischer Unterricht als besonderes Merkmal

Neben der Vermittlung und Förderung der deutschen Sprache sind der Landeskunde- und der Literaturunterricht weitere Unterrichtsschwerpunkte. Die Verknüpfung von Sprachunterricht mit Landeskunde und Literatur ermöglicht in besonderer Weise die Auseinandersetzung mit Wertevorstellungen der Kultur des jeweiligen Partnerlandes und den möglichen Divergenzen und Konflikten, die zwischen ihnen bestehen können. Sprach-, Landeskunde- und Literaturunterricht dienen dem Erwerb einer interkulturellen Handlungs- und Kommunikationskompetenz und ermöglichen den Lernenden einen Vergleich der eigenen politischen und kulturellen Lebenswirklichkeit mit der Lebenswirklichkeit in Deutschland. Durch das Vergleichen und Thematisieren von Unterschieden und ihren Gründen sowie durch die Bereitschaft, die Perspektive des Partners einzunehmen und zu respektieren, wird die Erkenntnis gefördert, dass Begegnung und Auseinandersetzung mit fremden Lebenswirklichkeiten und fremden Kulturen dazu befähigt, die Lebenssituation im eigenen Land bewusster und differenzierter zu sehen und die eigene politische, soziale und kulturelle Handlungsfähigkeit zu erweitern, zu evaluieren oder den Gegebenheiten anzupassen.

Qualitätsstandards und Testmethodik

Die weltweit wachsende Akzeptanz und Anerkennung des Deutschen Sprachdiploms als Nachweis qualifizierter Deutschkenntnisse für Studium und Beruf, seine normgebende Funktion für die Gleichstellung anderer Sprachnachweise und seine profilbildende Rolle für einen leistungsfähigen Unterricht in Deutsch als Fremdsprache und in Deutsch im fremdsprachigen Sachfachunterricht verpflichten zur Sicherung adäquater Prüfungsstandards und Prüfungsverfahren. Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom betrachtet es als ständige Aufgabe, dies mit den Zielen eines modernen, kommunikations- und kompetenzorientierten Deutschunterrichts in Übereinstimmung zu bringen. Das Deutsche Sprachdiplom ist in besonderer Weise verpflichtet, internationalen Qualitätsstandards im curricularen, prüfungsdidaktischen, testtheoretischen und organisatorisch-administrativen Bereich zu genügen.

Wie ist die Prüfung gestaltet?

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz enthält vier gleich gewichtete Prüfungsteile, und zwar Hör- und Leseverstehen mit abgestuften Subtests, die vom globalen über das selektive zum detaillierten Verstehen gehen sowie die schriftliche und die mündliche Kommunikation, deren Aufgaben an zeitgemäße Lernformen und Fertigkeiten angepasst werden. Die Aufgabe zur mündlichen Kommunikation enthält eine verpflichtende Projektarbeit und eine Präsentation. Teilergebnisse und Punktzahlen werden ausgewiesen. Jeder einzelne Prüfungsteil muss bestanden sein; eine Ausgleichsregelung gibt es nicht.

Anzahl der Besuche: 1146

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Zuletzt aktualisiert am 23 Februar 2024

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